Covid-19 Schutzkonzept

TANZraum Affoltern am Albis
Version 4.0/ 10. Juni 2021
Verfasser: Philipp Egli, Leiter TANZraum

1. Allgemeines
Aufgrund der vom Bundesrat neu angeordneten Massnahmen vom 19. April 2021 wird das bestehende COVID-19 Schutzkonzept für den TANZraum Affoltern wie folgt angepasst:

1.1  weiterhin gilt:

  • Einhalten der Hygieneregeln (Händewaschen, Handdesinfektion, regelmässige gründliche Reinigung von Trainingsgeräten, Gymnastikmatten, Türfallen etc.). Im Weiteren wird mehrmal während und zwischen den Unterrichtseinheiten gelüftet.
  • Grundsätzlich sind die Regeln des BAG zum Social Distancing zu beachten.
  • Es wird in gleichbleibenden Gruppen in festen Klassen getanzt: ein Contact Tracing ist damit jederzeit gewährleistet.
  • Nur die direkt am Unterricht beteiligten Personen haben Zutritt zum TANZraum. Eltern oder Angehörige von Kindern der Tanzkurse warten draussen!

1.2 neu gilt für den TANZraum ab 19. April 2021:

  • Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten in Innenräumen mit bis zu 15 Personen sind erlaubt.
  • Dabei tragenTeilnehmerinnen und Lehrkräfte ab 16 eine Maske.
  • Von all diesen Regeln ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.

2. Umsetzung und Verantwortung
Die Verantwortung zur Umsetzung der Schutzmaßnahmen liegen bei den jeweiligen Trainingsleiter*Innen, sowie bei den Teilnehmenden, sowie deren Eltern (bei Minderjährigen).
Wichtigste Verantwortlichkeiten:

1. Lehrpersonen sowie Trainings-und KursteilnehmerInnen mit Krankheitssymptomen bleiben zu Hause resp. begeben sich in Isolation. Die Erkrankung wird der Lehrperson gemeldet.

2. Die Kursleiter führen die Präsenzliste genau und gewissenhaft und bewahren diese auf.

3. Alle Personen jeglicher Lektionen reinigen sich regelmässig die Hände: Namentlich vor und nach dem Kurs! Desinfektionsmittel steht beim Eingang zur Verfügung.

4. Lehrpersonen und KursteilnehmerInnen halten Abstand zueinander und der Kontakt vor und nach dem Unterricht ist auf ein Minimum zu reduzieren. Alle über 16 Jährigen tragen im gesamten TANZraum eine Maske!

5. Es wird auf bedarfsgerechte, regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch geachtet.

6. Besonders gefährdete Personen (Risikogruppe) sind auf die Risiken bei Teilnahme am Tanzunterricht oder Bewegungstraining aufmerksam zu machen. Sie nehmen auf eigene Verantwortung teil.

7. Die KursteilnehmerInnen und deren Eltern/Gesetzliche Vertreter werden über die Vorgaben und spezifischen Massnahmen informiert.

3. Schutzkonzept Konformität

Dieses Schutzkonzept orientiert sich an den aktuell geltenden Vorgaben des BAG, sowie den speziellen Vorgaben des Kantons Zürich und der massgebenden Tanzverbände Dansesuisse, Baspo und TanzvereinigungSchweiz.